Mitglied kann jede natürliche Person, jede Personengesellschaft des Handelsrechts sowie jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Mitglied unserer Wohnungsbaugenossenschaft werden Sie mit einem Geschäftsanteil (Pflichtanteil) von 160,– Euro.
Anspruch auf eine Wohnung erwerben Sie bei Zahlung von weiteren zwei Geschäftsanteilen. Die Geschäftsanteile können in Raten gezahlt werden. Die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben, das nach Ausscheiden aus der Genossenschaft zurückgezahlt wird.
Die Satzung (sie ist Bestandteil einer Mitgliedschaft) der Wohnungsbaugenossenschaft finden Sie unter dem folgenden Link:
Die Datenschutzerklärung nach § 13 (1) DSGVO zum Mietvertrag finden Sie > hier (PDF)
Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer. Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums.
Abgesicherte Zukunft für die gesamte Familie durch vererbbares Wohnrecht.
Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann die Entscheidung der Genossenschaft mitgestalten. Das Prinzip "ein Mitglied - eine Stimme" gewährleistet die rechtliche Gleichstellung aller Mitglieder. Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft.
Die Geschäftsanteile werden nach Beendigung der Mitgliedschaft ausgezahlt.
Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekt. In ihnen wohnt man sicher und preiswert. Das Ziel der Wohnungsgenossenschaften ist die Förderung ihrer Mitglieder.
Mit dem Einzug in eine Genossenschaftswohnung erwirbt das Mitglied ein lebenslanges Dauernutzungsrecht, das es wirksam vor Kündigung schützt.
Die Ratenzahlung der Geschäftsanteile wird individuell mit jedem Mitglied abgestimmt.
Wohnungsgenossenschaften errichten Wohnungen und bewirtschaften diese, gestalten das Wohnumfeld sowie die Infrastruktur und organisieren Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Wohnungsgenossenschaften sind straff organisierte Vereinigungen, deren Entscheidungen demokratisch getroffen werden.
Zum Schutz der Mitglieder werden die Genossenschaften regelmäßig durch ihren gesetzlichen Prüfungsverband geprüft. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in die Instandhaltung, die Modernisierung von Wohnungen investiert. Sie können auch teilweise an die Mitglieder ausgezahlt werden, z.B. als genossenschaftliche Rückvergütung oder Dividende.
Wohnungs-
baugenossenschaft
Musikwinkel eG
Sitz
Waleri-Bykowski-Str. 5
08248 Klingenthal
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